– dieser revolutionären Ansicht ist zumindest das Bayerische Landessozialgericht in diesem Urteil. Dieser Entscheidung kann man im Ergebnis nur zustimmen.
Ebenfalls zustimmen kann man diesem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt – denn es ist schlicht nicht einzusehen, warum die Gesellschaft faktisch die Schulden einer Privatperson begleichen soll. Nichts anderes würde aber geschehen, wenn man der Frau Ihren SGB II-Anspruch nicht gekürzt hätte. Wer hier anderer Meinung ist, hält Solidarität wahrscheinlich für eine Einbahnstraße.
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